Schutzkonzept Probestart 2020

Hier finden Sie die neuen Auflagen für den Probestart.

COVID-19 Schutzkonzept

Die Freiburger Chorvereinigung freut sich, Sie über das erweiterte Schutzkonzept zu informieren, welches mit folgenden Instanzen koordiniert worden ist:

  • Covid-19 Task Force
  • Oberamtmännerkonferenz
  • Kantonsarztamt (KAA)
  • Bischofvikariat
  • Schweizer Chorvereinigung

Alle Informationen müssen jeweils der individuellen Situation jedes Chores angepasst werden. Angemessene Lösungen sind abhängig von den Anzahl und dem Alter der Sänger-innen, des Singlokals und den Umständen in Probe, Messe und Konzert. 

Die Schutzmassnahmen sind auch ausserhalb der Proben unbedingt einzuhalten (in Pausen und im Restaurant). Dies ist wichtig, um kollektive Quarantänen und Ansteckungen zu vermeiden. 

Die Maskenpflicht greift überall, wo ein Mindestabstand von 1.5m nicht eingehalten werden kann. Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. 

Dieses Schutzkonzept wurde durch den Abt Jean Glasson abgesegnet. Es ersetzt ab sofort alle vorangegangenen Mitteilungen und Richtlinien des Bischofsvikariats. 

Bitte lesen sie das unten angefügte Dokument sorgfältig durch und kommunizieren Sie die neuen Richtlinien ihren Sängerinnen und Sängern. 

Vielen Dank und bleiben Sie gesund!