Finanzielle Entschädigung während COVID

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Unter dem folgenden Link gelangen Sie zur Webseite des Staates Freiburg, wo alle Informationen rund ums Thema finanzielle Entschädigung im Kulturbereich zusammengefasst sind. Hier klicken: Link.

Besonders der Punkt 3 ist für das Chorwesen von besonderer Bedeutung (:

"3. Kulturvereine im Laienbereich

Entschädigung: Die Kulturvereine im Laienbereich erhalten auf Gesuch von den anerkannten Dachverbänden (<-- Link zum Bundesamt für Kultur BAK) eine Entschädigung für den aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen entstehenden finanziellen Schaden, sofern sie ein Veranstaltungsbudget von mindesten 50 000 Franken aufweisen und einen Schaden von mindestens 10 000 Franken erleiden. Ansonsten wenden sie sich an den Kanton (gleich wie die Entschädigung für Kulturunternehmen, siehe oben).

  • Gesuchstellung: Bis zum 30. November 2021 bei den anerkannten Dachverbänden oder beim Kanton (für Schäden unter 10'000 Franken)."